Die selbstständige Garantieerklärung mit RETANOL® Estrich
100 % Rechts- und Terminsicherheit!
Durch die selbstständige Garantieerklärung sind Sie bei einem RETANOL® Estrich nicht abhängig von der Beurteilung der Belegreife nach den Kriterien des Bodenlegers. Genauer gesagt können Sie auf die Serviceleistung der Freigabemessung inklusive selbständiger Garantieerklärung kostenneutral zurückgreifen. Dadurch kann die Schnittstelle zum Bodenleger zu 100 % termingerecht gewährleistet werden, wodurch Sie sich Zeit, Diskussionen und Verzug sparen. Im Zuge der selbstständigen Garantieerklärung entbindet die PCT Chemie als einziger Hersteller den Bodenleger, den RETANOL® Fachbetrieb, den Auftraggeber sowie sämtliche am Gewerk Estrich beteiligten Parteien aus der Gewährleistung bzgl. des Prüfpunktes der Restfeuchte. Dazu sind fünf Bestandteile notwendig, damit die selbstständige Garantieerklärung nachvollziehbar, rechtskräftig und widerspruchsfrei ist.
DIE RETANOL® GARANTIE
Mit fünf Bestandteilen zur Gewährleistung:
Rechtlicher Stellenwert der selbstständigen Garantieerklärung
Das höchste Maß an Rechtssicherheit!